Allgemein
Für die Berufsausübung als Lkw–Fahrer wird der „Anhängerschein“ meistens vorausgesetzt. Mit dem Training mit unserem Zentralachsanhänger mit Wechselaufbau wirst du in kurzer Zeit die Prüfungsanforderungen locker erfüllen.
Am besten du ersparst dir doppelte Behörden- und Arztkosten und machst deinen CE- Schein gleich mit dem C-Führerschein mit.
Mehrphasenausbildung
- Eine Mehrphasenausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Die Klasse CE umfasst:
umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Die Klasse CE umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, BE und C1E. Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst zusätzlich auch die Lenkberechtigung für die Klasse DE, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D besitzt.
Mindestalter
21 Jahre. Wenn der Antragsteller Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Güterbeförderungsgesetz ist oder den Lehrberuf "Berufskraftfahrer" erfolgreich abgeschlossen hat, beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
Unter folgenden Voraussetzungen beträgt das Mindestalter ebenfalls 18 Jahre:
- Bei Fahrzeugen, die von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden
- Bei Fahrzeugen, mit denen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden
Ärztliche Befristung
Die Lenkberechtigung wird nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und die Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von Gebühren und Abgaben befreit, als Kostenbeitrag für die Scheckkarte werden jedoch 11 Euro eingehoben.
Zur Anmeldung mitbringen:
- 2 Passbilder
- Geburtsurkunde
- Führerschein