Führerschein – Moped:
Allgemein
Endlich mobil sein! Die schriftliche Einwilligung deines Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, kannst ab deinem 15. Geburtstag den begehrten Führerschein AM in der Tasche haben.
Ein ärztliches Gutachten benötigen nur Bewerber, die ab dem 20. Lebensjahr die Klasse AM erwerben möchten.
Ein Erste Hilfe Kurs wird für die Klasse AM nicht verlangt!
Eine Probezeit und eine Mehrphasenausbildung gibt es für die Klasse AM nicht.
Die Klasse AM umfasst:
- Motorfahrräder (umgangssprachlich: Mopeds)
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Wenn ausschließlich die Klasse AM erworben wird, wird sie je nach der gewählten Ausbildung auf einspurige Fahrzeuge (Code 79.01) bzw. mehrspurige Fahrzeuge (Code 79.02) eingeschränkt.
Die Klasse AM ist in jeder anderen Führerscheinklasse enthalten und wird automatisch in den Führerschein eingetragen. Das Lenken von Mopeds und Mopedautos ist somit mit jeder Führerscheinklasse zulässig.
Ohne einen Führerschein der Klasse AM ist das Lenken von Mopeds bzw. vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen unzulässig, egal wie alt die betreffende Person ist.
Das gilt auch für Personen ohne Wohnsitz in Österreich. Das Lenken von Motorfahrrädern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen durch Personen ohne Wohnsitz im Bundesgebiet ist allerdings nur zulässig, wenn der Lenker das 15. Lebensjahr vollendet hat. (In Italien wird die Klasse AM bereits mit 14 Jahren erteilt.)
Klasse AM Code 79.01: Einspurige Motorfahrräder
Als einspuriges Moped, Mofa bzw. offiziell Motorfahrrad gilt
- Ein Kraftfahrzeug mit zwei Rädern
- Mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Mit einem Antriebsmotor, der, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von höchstens 50 cm3 hat
Ebenfalls als Moped gelten:
- Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor (E-Bikes, Pedelecs) über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung
- Elektrisch angetriebene Scooter über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung
- Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit zwischen 11 bis 45 km/h
Klasse AM Code 79.02: Mehrspurige Mopeds und Mopedautos (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
Als mehrspuriges Moped, Mofa bzw. offiziell Motorfahrrad gilt
- Ein Kraftfahrzeug mit drei Rädern, mit oder ohne Doppelrad
- Mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Mit einem Antriebsmotor, der, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von höchstens 50 cm3 hat
Als vierrädriges Leichtkraftfahrzeug gilt
- Ein Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Mit einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nennleistung von nicht mehr als 4 kW für andere Motortypen
Ziehen von Anhängern
Lenker von ein- und mehrspurigen Mopeds dürfen einen einachsigen, leichten Anhänger ziehen. Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs muss die doppelte momentane Gesamtmasse des Anhängers überschreiten. Der Anhänger muss nicht zum Verkehr zugelassen sein.