Führerschein Klassen

 

AM

Motorfahrräder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

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A1

Motorleistung von max. 11kW (15 PS)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

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A2

Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

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A

Die Klasse A umfasst auch die Klassen AM, A1 und A2
Motorräder mit oder ohne Beiwagen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

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L17

Vorgezogene Lenkberechtigung für Kraftwagen max. acht beförderte Personen außer dem Lenker und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg

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B

Kraftwagen max. acht beförderte Personen außer dem Lenker und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg

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BE

Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg

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C95

Lenker von Lkw im Werksverkehr von Handel, Gewerbe und Industrie, in weiten Bereichen der öffentlichen Hand und für selbstfahrende Unternehmer auch,
wenn diese Personen den Lkw nur fallweise oder aushilfsweise lenken.

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C1

Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg

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C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

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C

Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen, Sonderkraftfahrzeuge

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CE

Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

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D1

Kraftwagen mit mehr als acht aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten Gesamtlänge von acht Metern

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D1E

Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

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D

Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz, Sonderkraftfahrzeuge

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DE

Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

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F

Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, Transportkarren, Einachszugmaschinen

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