Entzug der Lenkberechtigung
Jeden Monat schreibt Ing. Josef Wintersteller einen Verkehrstipp für die Zeitung “Traunspiegel”. Seine Tipps sollen Aufschluss über Verkehrsregeln geben, zum Nachdenken anregen und als Unterstützung im Straßenverkehr dienen.
Die folgende Aufzählung zeigt einen Überblick über die in der Praxis häufigsten Entzugsdelikte.
- Lenken oder Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ab einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 Promille und ab 0,4 mg Alkohol/Liter Atemluft oder in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand
- Überschreiten der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes
- Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen
- Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor Schulen, Kindergärten etc. oder Übertreten von Überholverboten bei schlechten Sichtverhältnissen oder viel zu geringer Überholsichtweite
- Fahrerflucht nach einem, selbst verursachtem Verkehrsunfall mit Personenschaden
- Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug von weniger als 0,2 Sekunden
Neben diesen Entzugsdelikten gibt es in Österreich noch das Vormerksystem – Details dazu in einer der nächsten Ausgaben. Einen erholsamen Sommer wünscht
Josef Wintersteller